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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen energetic-source und unseren Kunden über Beratungsdienstleistungen im Bereich Rentenrecht und Sozialversicherung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand unserer Dienstleistungen ist die Beratung und Unterstützung bei:

  • Fragen zum deutschen Rentenrecht
  • Internationalen Erwerbsbiographien
  • Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Widerspruchsverfahren
  • Anerkennung ausländischer Versicherungszeiten

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung oder mündliche Vereinbarung zustande. Ein kostenfreies Erstberatungsgespräch verpflichtet nicht zur Beauftragung.

§ 4 Leistungsumfang

Wir erbringen ausschließlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Wir sind kein Regierungsorgan und treffen keine Entscheidungen über die Gewährung von Renten. Das Ergebnis hängt von den spezifischen Daten des Kunden und den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird nach Aufwand oder als Pauschalhonorar vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Alle für die Beratung relevanten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen
  • Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen
  • Bei der Beschaffung von Unterlagen mitzuwirken

§ 7 Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit über alle uns anvertrauten Angelegenheiten des Kunden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 9 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025

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