Rentenansprüche aus Polen und der Ukraine: Anerkennung in Deutschland

Arbeitszeiten aus Polen und der Ukraine können für Ihre deutsche Rente angerechnet werden. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Anerkennungsprozess funktioniert.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland hat sowohl mit Polen als auch mit der Ukraine spezielle Abkommen zur sozialen Sicherheit geschlossen, die es ermöglichen, ausländische Arbeitszeiten für deutsche Rentenansprüche zu nutzen.

Polen: EU-Koordinierung

Als EU-Mitgliedsstaat fällt Polen unter die EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Dies bedeutet vereinfachte Verfahren und automatische Anerkennung von Versicherungszeiten.

Ukraine: Bilaterales Abkommen

Das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen vom 12. Juni 1996 regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten zwischen beiden Ländern.

Welche Zeiten werden anerkannt?

Anrechenbare Zeiten aus Polen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Selbstständige Tätigkeit mit Sozialversicherung
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug
  • Militärdienst
  • Ausbildungszeiten (unter bestimmten Bedingungen)

Anrechenbare Zeiten aus der Ukraine:

  • Erwerbstätigkeit mit Beitragszahlung
  • Zeiten des Militärdienstes
  • Studienzeiten (teilweise)
  • Arbeitslosigkeitszeiten mit Leistungsbezug

Benötigte Unterlagen

Für polnische Arbeitszeiten:

  • Formular E205 (Bescheinigung über Versicherungszeiten)
  • Formular E207 (Bescheinigung über Beitragshöhe)
  • Arbeitsbuch oder Arbeitsverträge
  • Beglaubigte deutsche Übersetzungen

Für ukrainische Arbeitszeiten:

  • Bescheinigung der ukrainischen Rentenversicherung
  • Arbeitsbuch (трудова книжка)
  • Lohnbescheinigungen
  • Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Dokumente

Der Antragsverfahren

Schritt 1: Unterlagen beschaffen

Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Polen bzw. der Ukraine:

  • Polen: Zakład Ubezpieczeń Społecznych (ZUS)
  • Ukraine: Pensijnyj fond Ukrajiny (ПФУ)

Schritt 2: Übersetzung und Beglaubigung

Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.

Schritt 3: Antrag bei der DRV

Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung ausländischer Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung.

Besondere Herausforderungen

Ukrainische Unterlagen

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine kann die Beschaffung von Unterlagen schwierig sein. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt hier Verständnis und akzeptiert auch alternative Nachweise.

Unterschiedliche Lohnniveaus

Die Löhne in Polen und der Ukraine waren historisch niedriger als in Deutschland. Dies führt zu entsprechend niedrigeren Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung.

Lücken in der Dokumentation

Oft sind Unterlagen unvollständig oder verloren gegangen. Hier können Zeugenaussagen oder andere Belege helfen.

Tipps für den Erfolg

Wichtige Hinweise:

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Unterlagenbeschaffung
  • Bewahren Sie alle Originaldokumente sorgfältig auf
  • Lassen Sie Übersetzungen nur von vereidigten Übersetzern anfertigen
  • Bei Ablehnungen immer Widerspruch einlegen

Aktuelle Entwicklungen

Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat Deutschland vereinfachte Verfahren für ukrainische Staatsangehörige eingeführt. Auch ohne vollständige Unterlagen können Anträge gestellt werden.

Berechnung der Rente

Die ausländischen Arbeitszeiten werden nach deutschen Maßstäben bewertet. Dabei wird der ausländische Lohn in deutsche Entgeltpunkte umgerechnet, wobei das jeweilige Lohnniveau berücksichtigt wird.

Beispielrechnung Polen:

Ein polnischer Durchschnittslohn entspricht etwa 0,7 deutschen Entgeltpunkten pro Jahr. Bei 20 Jahren Arbeit in Polen würden also etwa 14 Entgeltpunkte entstehen.

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