Rechtliche Grundlagen
Deutschland hat sowohl mit Polen als auch mit der Ukraine spezielle Abkommen zur sozialen Sicherheit geschlossen, die es ermöglichen, ausländische Arbeitszeiten für deutsche Rentenansprüche zu nutzen.
Polen: EU-Koordinierung
Als EU-Mitgliedsstaat fällt Polen unter die EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Dies bedeutet vereinfachte Verfahren und automatische Anerkennung von Versicherungszeiten.
Ukraine: Bilaterales Abkommen
Das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen vom 12. Juni 1996 regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten zwischen beiden Ländern.
Welche Zeiten werden anerkannt?
Anrechenbare Zeiten aus Polen:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Selbstständige Tätigkeit mit Sozialversicherung
- Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug
- Militärdienst
- Ausbildungszeiten (unter bestimmten Bedingungen)
Anrechenbare Zeiten aus der Ukraine:
- Erwerbstätigkeit mit Beitragszahlung
- Zeiten des Militärdienstes
- Studienzeiten (teilweise)
- Arbeitslosigkeitszeiten mit Leistungsbezug
Benötigte Unterlagen
Für polnische Arbeitszeiten:
- Formular E205 (Bescheinigung über Versicherungszeiten)
- Formular E207 (Bescheinigung über Beitragshöhe)
- Arbeitsbuch oder Arbeitsverträge
- Beglaubigte deutsche Übersetzungen
Für ukrainische Arbeitszeiten:
- Bescheinigung der ukrainischen Rentenversicherung
- Arbeitsbuch (трудова книжка)
- Lohnbescheinigungen
- Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Dokumente
Der Antragsverfahren
Schritt 1: Unterlagen beschaffen
Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Polen bzw. der Ukraine:
- Polen: Zakład Ubezpieczeń Społecznych (ZUS)
- Ukraine: Pensijnyj fond Ukrajiny (ПФУ)
Schritt 2: Übersetzung und Beglaubigung
Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.
Schritt 3: Antrag bei der DRV
Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung ausländischer Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung.
Besondere Herausforderungen
Ukrainische Unterlagen
Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine kann die Beschaffung von Unterlagen schwierig sein. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt hier Verständnis und akzeptiert auch alternative Nachweise.
Unterschiedliche Lohnniveaus
Die Löhne in Polen und der Ukraine waren historisch niedriger als in Deutschland. Dies führt zu entsprechend niedrigeren Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung.
Lücken in der Dokumentation
Oft sind Unterlagen unvollständig oder verloren gegangen. Hier können Zeugenaussagen oder andere Belege helfen.
Tipps für den Erfolg
Wichtige Hinweise:
- Beginnen Sie frühzeitig mit der Unterlagenbeschaffung
- Bewahren Sie alle Originaldokumente sorgfältig auf
- Lassen Sie Übersetzungen nur von vereidigten Übersetzern anfertigen
- Bei Ablehnungen immer Widerspruch einlegen
Aktuelle Entwicklungen
Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat Deutschland vereinfachte Verfahren für ukrainische Staatsangehörige eingeführt. Auch ohne vollständige Unterlagen können Anträge gestellt werden.
Berechnung der Rente
Die ausländischen Arbeitszeiten werden nach deutschen Maßstäben bewertet. Dabei wird der ausländische Lohn in deutsche Entgeltpunkte umgerechnet, wobei das jeweilige Lohnniveau berücksichtigt wird.
Beispielrechnung Polen:
Ein polnischer Durchschnittslohn entspricht etwa 0,7 deutschen Entgeltpunkten pro Jahr. Bei 20 Jahren Arbeit in Polen würden also etwa 14 Entgeltpunkte entstehen.
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